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   VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 120-IV-19   

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https://dejure.org/2020,22935
VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 120-IV-19 (https://dejure.org/2020,22935)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24.07.2020 - 120-IV-19 (https://dejure.org/2020,22935)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24. Juli 2020 - 120-IV-19 (https://dejure.org/2020,22935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung und zusätzlich wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 120-IV-19
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist jedoch verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 120-IV-19
    Zudem liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18

    Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 120-IV-19
    Dass die Beschwerdeführerin die Ausführungen des Gerichts für rechtlich unzutreffend hält, vermag indes eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 84-IV-18 [HS]/Vf. 85-IV-18 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 121-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 120-IV-19
    Die hiergegen beim Verfassungsgerichtshof erhobene Verfassungsbeschwerde wegen einer Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör hatte Erfolg, und die Sache wurde an das Amtsgericht zurückverwiesen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 121-IV-17).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 120-IV-19
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - Vf. 79-IV-18; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 120-IV-19
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - Vf. 79-IV-18; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 120-IV-19
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - Vf. 79-IV-18; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 109-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 120-IV-19
    aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 109-IV-19; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 23-IV-21
    Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Vortrag nichts enthalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juli 2020 - Vf. 120-IV-19).
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 21-IV-21
    Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (SächsVerfGH Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 120-IV-19; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]).
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